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Kommunikation mit den Eltern

 

Ein wichtiger Schlüssel für das Gelingen der inklusiven Beschulung von Beginn an ist ein guter Kontakt und regelmäßiger Austausch zwischen Elternhaus und Schule sowie ein dauerhafter, respektvoller, wertschätzender und offener Umgang miteinander. Nur im gemeinsamen Gespräch lassen sich gegenseitige Erwartungshaltungen formulieren oder Missverständnisse klären, Ängste abbauen und Hilfen installieren, die die Lernkompetenz des inklusiven Kindes fördern.

Ein guter Kontakt zum Elternhaus wirkt sich auf das Lehrpersonal und die Lernenden nur positiv aus: Das Lernen erfährt Unterstützung von Schule und Elternhaus, die Arbeit in der Schule und im Unterricht wird effizienter und ist für das Lehrpersonal und den Lernenden befriedigender.

In diesem Abschnitt erhalten Sie Informationen, die Sie in einer gelingenden Kommunikation mit den Eltern unterstützen sollen.

„Schulberatung ist ein Teil der schulischen Erziehungsaufgabe. Beratung von Schülern und Eltern ist daher Aufgabe einer jeden Schule und einer jeden Lehrkraft. Die Beratung soll den Schülern helfen, eine ihren erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten.“

KMBek zur Schulberatung in Bayern vom 29.10.2001 (KWMBl. I Nr. 22/2001)

Kommunikationsanlässe

Ein frühzeitiges persönliches Aufnahmegespräch mit der Schülerin bzw. dem Schüler und den Erziehungsberechtigten ebnet den Weg für eine erfolgreiche Inklusion. Erziehungsberechtigte, die sich für eine Schule für ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf interessieren, besuchen oft zuerst die Webseite der betreffenden Schule. Deshalb ist es hilfreich, Grundinformationen über die Organisation der Inklusion sowie benötigte Unterlagen zur Anmeldung bereits dort zu vermerken.

Unterlagen zur Anmeldung mit sonderpädagogischem Förderbedarf:

  • fachärztliche Atteste
  • Schweigepflichtentbindung
  • Bescheid über Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz der bisherigen Schule
  • evtl. bereits vorhandener Förderdiagnostischer Bericht
  • evtl. vorhandenes sonderpädagogisches Gutachten

Faktoren für eine gelingende Aufnahme

Frühzeitige Anmeldung

Grundsätzlich sollten Aufnahmegespräche vor der offiziellen Anmeldewoche oder vor dem Anmeldetermin geführt werden. Einerseits können so Erziehungsberechtigte und aufzunehmender Schüler oder aufzunehmende Schülerin ein Bild von den an der Schule bestehenden Inklusionsbedingungen bekommen. Auch eine individuelle Schulhausführung an diesem Termin kann v.a. für autistische Kinder hilfreich sein, für die das Format des Tags der offenen Tür oft überfordernd ist. Die Schulhausführung mit dem Kind kann parallel zum Aufnahmegespräch mit den Erziehungsberechtigten stattfinden. Die Vorgehensweise sollte mit den Erziehungsberechtigten vorab geklärt werden. Andererseits kann die Schule die Voraussetzung für die Aufnahme abfragen und auch Möglichkeiten und Grenzen von Inklusion im betreffenden Fall aufzeigen. Im Mittelpunkt sollte hier eine Ressourcen-Bedarfs-Analyse stehen. Hier ein Leitfaden für ein Erstgespräch mit Eltern von Kindern mit Autismus.

Schweigepflicht

Weitere Dinge, die die Eingliederung in die Schule oder den Übergang leichter machen, sind die Aufhebung der Schweigepflicht durch die Erziehungsberechtigten. Gesondert genehmigt werden muss die Kommunikation zwischen betreuendem medizinisch-psychotherapeutischem Personal und der Schule.

Schullaufbahnbogen

Ein weiterer Baustein, der vor allem den Übergang zu einer weiterführenden Schule reibungsloser macht, ist der Schullaufbahnbogen. Ausgefüllt wird er von der abgebenden Schule. Im Schullaufbahnbogen werden besondere pädagogische Fördermaßnahmen, Maßnahmen zum Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz und eventuell getroffene Maßnahmen zu Vorbereitung des Übergangs vermerkt. Hier können auch Beobachtungen, Feststellungen und Empfehlungen der abgebenden Schule festgehalten werden.

Förderdiagnostischer Bericht

Sollte bereits ein Förderdiagnostischer Bericht vorhanden sein, bildet dieser im Sinne der Art. 30a und 30b BayEUG die Grundlage sonderpädagogischen Handelns an allgemeinen Schulen. Erstellt wird der Förderdiagnostische Bericht durch den jeweils zuständigem Mobilen Sonderpädagogischem Dienst.

  • Erstellung und Betreuung eines Standes zur Inklusionsarbeit durch die Beratungslehrkraft, die Schulpsychologin oder dem Schulpsychologen oder ggf. eine in der Schule benannte Ansprechperson für Inklusion. Hier kann die Schule ihr inklusives Konzept vorstellen und mit Interessierten ins Gespräch kommen.
  • Einbettung des Themas „Inklusion“ in die allgemeinen Schulhausführungen am Tag der offenen Tür, z.B. Hinweis auf Barrierefreiheit, allgemeine Zahlen zur Inklusion.

Erziehungsberechtigte sind die wichtigsten Gesprächspartner bei der Mitgestaltung und Expertise für die inklusive Beschulung ihres Kindes. Erfolgreiche Elternkooperation und -beteiligung ist daher ein Kernthema der Inklusion. Im Fokus steht dabei die gemeinsame Verantwortung für das Kind und die gestärkte Rolle der Mitwirkung und Kommunikation.

Ziele sind die Begleitung von Übergängen, Information und Austausch, Stärkung der Elternkompetenz, Beratung und Fachdienstvermittlung sowie Mitarbeit und Partizipation der Erziehungsberechtigten. Zu den Gelingensfaktoren für eine solche Partnerschaft zählen eine wertschätzende Haltung gegenüber den Eltern und Erziehungsberechtigten, Transparenz sowie Informations- und Unterstützungsangebote.

Die Idealform der Gesprächsorganisation der Förderplanung stellt hier die Förderplankonferenz dar, wie beispielsweise die "Kooperative Erstellung und Fortschreibung von individuellen Förderplänen" (KEFF). Unter Einbeziehung von Lehrkräften für Sonderpädagogik sowie weiterer externer Fachkräfte findet zusammen mit den Erziehungsberechtigten die Erörterung der individuellen Lern- bzw. Förderziele und Fördermaßnahmen unter der Leitung der allgemeinen Schule statt. Gegenseitige Wertschätzung, Eigenverantwortung und Selbstreflektion werden von den Teammitgliedern gefordert, die im Austausch miteinander ihre Erkenntnisse erweitern.

Regelmäßiger Austausch

Der Austausch der für die inklusive Beschulung verantwortlichen Lehrkraft mit den Erziehungsberechtigten und den jeweiligen Fachlehrkräften bzw. der Klassenleitung kann in Präsenz oder telefonisch erfolgen und erfolgt idealerweise mindestens einmal pro Halbjahr.

Evaluation der Hilfen

Um den Erfolg der Maßnahmen inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Perspektiven zu evaluieren, so dass im Laufe des Schuljahres oder für das kommende Schuljahr nachjustiert werden kann, empfiehlt es sich, auch schriftlich, z. B. per kurzem Fragebogen Feedback über die Maßnahmen einzuholen.

Feedback der Schülerin/des Schülers und der Erziehungsberechtigten

Feedback der Lehrkraft

Damit Schulbegleitung gelingen kann und tatsächlich inklusive Wirkung hat, ist gute Kommunikation bei der Planung des Einsatzes und der Einbeziehung der Schulbegleitung von großer Bedeutung. Im Laufe eines Schuljahres ergeben sich mehrere Gesprächsanlässe.

Ein Elternabend an einer Schule sollte folgende Themenbereiche behandeln:

  • Die Schulleitung oder die für die Inklusion verantwortlichen Lehrkräfte stellen ggf. das Schulprofil Inklusion oder das Inklusionskonzept vor und erläutern neben pädagogischen Zielen und Leitlinien der Schule auch wichtige Begriffe wie Inklusion, Integration und Exklusion.
  • Die Lehrkräfte informieren über den Lehrplan und die Unterrichtsinhalte für das Schuljahr.
  • Die Lehrkräfte erläutern die Unterrichtsmethoden, die sie im Unterricht einsetzen, um die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Sie informieren auch über mögliche Ressourcen (z.B. Lesepaten, Spielgruppen).
  • Die Lehrkräfte stellen sich vor und erläutern ihre Zuständigkeiten im Bereich der Inklusion. Es kann auch die Gelegenheit geben, die zuständige Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Sonderpädagoginnen bzw. Sonderpädagogen oder Erzieherinnen bzw. Erzieher kennenzulernen.
  • Die Lehrkräfte erläutern, wie die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Bereich der Inklusion erfolgt und welche Rolle die Erziehungsberechtigte bei der Förderung ihrer Kinder spielen können.
  • Die Erziehungsberechtigten haben abschließend die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Anliegen und Erfahrungen im Umgang mit der Inklusion an der Schule zu teilen.
  • Ein Elternabend an einer Schule mit Schulprofil Inklusion kann darüber hinaus auch die Gelegenheit bieten, konkrete Beispiele für erfolgreiche Inklusionsmaßnahmen zu präsentieren oder Workshops zu bestimmten Themen anzubieten.

Im digitalen Zeitalter suchen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte mit dem Wunsch nach inklusiver Beschulung oft zunächst im Internet nach geeigneten Schulen bzw. Kontaktpersonen an den zuständigen Schulen. Um dem Informationsbedarf gerecht zu werden und einen möglichst reibungslosen Ablauf bei der Initiierung unterstützender Prozesse zu gewährleisten, spielt die Gestaltung der Homepage einer Schule eine entscheidende Rolle. Sinnvoll ist die Bereitstellung folgender Informationen bzw. Materialien:

  • Beratungsangebote der zentralen Ansprechpartner des multiprofessionellen Teams:
    Name, Profession, Sprechstunde, Ort, Kontaktdaten (Telefon, Handy, Mail etc.), Aufgabenbereiche
  • Antragsformulare zum Herunterladen und Ausdrucken, z. B. Antrag auf Nachteilsausgleich/ Notenschutz bei dauerhafter Beeinträchtigung ohne LRS, freiwillige Angaben zu Erkrankungen.
  • Falls die Schulanmeldung bereits digital abläuft, ist eine Bitte um Angabe eines Unterstützungsbedarfes sowie die direkte Verlinkung der passenden Formulare im digitalen Anmeldeformular optimal. Zusätzlich können die Formulare bei den zuständigen Ansprechpartnern hinterlegt werden. Zielführend ist eine möglichst rasche Kenntnisnahme über die Beeinträchtigung, damit Ressourcen möglichst schon vor dem Start an der Schule beantragt und genehmigt werden können.
  • Falls nicht bereits in den Formularen enthalten, sollten Gesetzesauszüge zu gültigen Regelungen, evtl. ergänzende Erläuterungen/ Informationen sowie der Hinweis auf beizufügende Dokumente (z. B. fachärztliches Attest) abrufbar sein.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen im Sehen oder Hören können Informationen zusätzlich als Video mit Untertitel oder Podcast bereitgestellt werden.
  • Verankerung des Themas Inklusion im auf der Homepage veröffentlichten Leitbild der Schule bzw. im schulischen Qualitätsverständnis
  • Darstellung von besonderen inklusiven Aktivitäten, bspw. Schulprofil Inklusion (Konzept), Kooperation/ Projekte mit Sonderpädagogischen Förderzentren (SFZ), Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung etc., Aktionstage/ Fortbildungen zu inklusiven Themenstellungen, Schulversuche
  • Erfahrungsberichte von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen in Form von Podcasts oder Videos können anderen einen Einblick zum Umgang mit Inklusion an der Schule geben und eine offene Willkommenskultur aufzeigen
  • Verlinkung zu weiteren Informationen rund um das Thema Inklusion, z. B. Themenportale des ISB.