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Leistungserhebung und -beurteilung

Um dem Leistungsvermögen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht zu werden, sind manchmal zusätzliche Maßnahmen notwendig. Die Realschule hat schulartspezifische Voraussetzungen für die Aufnahme, den Verbleib und die Leistungsbewertung, somit ist rechtlich nur ein lernzielgleicher Unterricht vorgesehen. Unter Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit können Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, oder Notenschutz gewährt werden. Maßnahmen der individuellen Unterstützung bewegen sich hingegen außerhalb von Leistungserhebungen; sie sind nicht nur immer möglich, sondern gehören zur Kernaufgabe jeder Lehrkraft.