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Fachärztliche Diagnostik und schulischer Förderbedarf

Im Sinne einer ressourcenorientierten Förderdiagnostik geht es nicht darum, den Fokus ausschließlich auf Auffälligkeiten zu richten. Vielmehr müssen bei der Beobachtung auch Stärken, Interessen und Entwicklungspotenziale wahrgenommen werden, an denen Fördermaßnahmen ansetzen können.

Grundsätzlich zu unterscheiden sind die

  • fachärztliche Diagnosestellung und
  • Beratung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst mit der Fachexpertise Autismus (MSD-A) unter Einbezug förderdiagnostischer Erkenntnisse.

Fachärztliche Diagnosestellung

Die Diagnose „Autismus“ wird ausschließlich durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt (i. d. R. im Fachbereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie) gestellt.

Beratung durch den MSD-A

Die diagnostische Arbeit des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes mit der Fachexpertise Autismus (MSD-A) richtet sich auf die Förderplanung. Ziel ist das Aufzeigen von Förderzielen sowie die Entwicklung von Umsetzungsstrategien. Auf der ISB-Hompage finden Sie die Ansprechpersonen des MSD-A in Ihrer Region.

  • Solange (noch) keine fachärztliche Diagnose vorliegt, können zunächst die schulartspezifischen Beratungsdienste und i. d. R. die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste des regional zuständigen Förderzentrums zur Unterstützung hingezogen werden. Das multiprofessionelle Team der Schule im Bereich Inklusion kann bereits erste Bereiche eines möglichen Settings andenken. Zudem leisten örtliche Autismuskompetenzzentren als Fachdienste Beratung.
  • Nach der fachärztlichen Diagnosestellung kann der MSD-A zur Beratung angefordert werden. Durch Beobachtung des Verhaltens der bzw. des Jugendlichen sammelt er dann zunächst förderdiagnostische Informationen.

Auf dieser Basis werden im Anschluss zusammen mit allen am schulischen Prozess beteiligten Personen (multiprofessionelles Team) Strategien sowohl für die kognitive als auch für die sozial-emotionale Entwicklungsförderung in der Schule entwickelt.

Vom zuständigen MSD-A wird eine Stellungnahme zum sonderpädagogischen Förderbedarf angefertigt. In der Regel findet hierzu ein persönliches Kennenlernen durch Unterrichtsbeobachtung statt, sofern diese nicht schon aus der Zubringerschule oder der Aktenlage bekannt sind. Auch kann auf Beobachtungen von Lehrkräften und weiteren fachlichen Ansprechpersonen (Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen/Schulpsychologen, etc.) zurückgegriffen werden. Eventuelle sonderpädagogische Förderbedarfe, die im jeweiligen Einzelfall zum Autismus hinzukommen bzw. mit diesem verbunden sind, werden im Regelfall durch den fachlich zuständigen MSD diagnostiziert.

Weiterführende Informationen