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Feststellung des sonderpäd. Förderbedarfs

Im Sinne einer ressourcenorientierten Förderdiagnostik geht es nicht darum, den Fokus ausschließlich auf Auffälligkeiten zu richten. Vielmehr müssen bei der Beobachtung auch Stärken, Interessen und Entwicklungspotenziale wahrgenommen werden, an denen Fördermaßnahmen ansetzen können.

Die Feststellung des Förderbedarfs geistige Entwicklung ergibt sich in vielen Fällen durch die Anwendung einer Intelligenzdiagnostik. Diese wird durch den MSD durchgeführt. Der Einsatz einer Intelligenzdiagnostik ist Voraussetzung für ein sonderpädagogisches Gutachten. Durch dieses Gutachten können die Schülerinnen und Schüler dann an eine Förderschule gehen.

Die allgemeinen Schulen können die Erziehungsberechtigten bitten, ihnen bereits bestehende Förderdiagnostische Berichte und weitere diagnostische Unterlagen auszuhändigen. Ein solches Vorgehen fördert eine zügige und bestmögliche Förderung des Kindes am neuen Lernort.

„Als Grundlage für eine Unterrichtung nach individuellen Lernzielen umfasst der Förderdiagnostische Bericht:

  • eine präzise Beschreibung der Lernausgangslage
  • Aussagen über die Art und Notwendigkeit der sonderpädagogischen Förderung
  • Zielerwartungen und Prognose

 Darauf basierend wird der individuelle Förderplan erstellt.“ (ISB, MSDkonkret 3, S. 2)