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Der beste Bildungsweg

Broschüren

Häufige Fragen

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf können an einer allgemeinen Schule oder an einem Förderzentrum unterrichtet werden.

Bei der Wahl des bestmöglichen Förderortes sollten folgende Entscheidungskriterien herangezogen werden:

  • Wie nah ist die Schule?
  • Welche Ressourcen hat die allgemeine Schule?
  • In welchem Ausmaß wird soziale Teilhabe ermöglicht?
  • Welche Unterstützungssysteme hat das Kind an der Schule (Freunde, Geschwister etc.)?
  • Welche Schule passt zur Persönlichkeit meines Kindes?
  • Wie stark ist der sonderpädagogische Förderbedarf meines Kindes und in welchem Umfang kann die Schule diesem gerecht werden?

Die Wahl des bestmöglichen Förderortes stellt Sie als Erziehungsberechtigten vor eine große Aufgabe, bei der Sie von verschiedenen Seiten beraten und unterstützt werden können (vgl. nächste Frage). 

  • Inklusionsberatung am Schulamt (Grund-, Mittel- und Förderschulen): Auf der Ebene der Grund-, Mittel und Förderschulen beraten Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen, die gleichzeitig auch Lehrkräfte aus Grund- oder Mittelschule sind, in Absprache mit einer Lehrkraft für Sonderpädagogik. Das Beratungsangebot steht bayernweit an jedem Schulamt zur Verfügung.
  • Alle Lehrkräfte, insbesondere die Klassenlehrkräfte der Schülerin / des Schülers: Die Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern ist grundsätzlich Aufgabe jeder Schule und jeder Lehrkraft.
  • Beratungslehrkräfte stehen an allen Schulen zur Verfügung und beraten insbesondere hinsichtlich der Wahl der Schullaufbahn, Ausbildungsrichtungen und sind Ansprechpersonen bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten.
  • Schulpsychologen und Schulpsychologinnen bieten Beratung und Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte unter anderem hinsichtlich pädagogisch-psychologischer Fragestellungen, die den schulischen Bereich betreffen, bei psychischen Belastungen und Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten sowie bzgl. Förderung von Lern- und Arbeitsmethoden.
  • Staatliche Schulberatungsstellen: An insgesamt neun schulartübergreifenden Beratungsstellen, die alle Regierungsbezirke abdecken, haben Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte mit besonders erfahrenen Beratungslehrkräften und Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen qualifizierte Ansprechpersonen u. a. bei pädagogisch-psychologischen Fragen unter anderem zu Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Verhaltensproblemen, schulischen Konflikten, Begabung sowie zu Fragen zur Schullaufbahn oder Berufsorientierung. An jeder Staatlichen Schulberatungsstelle sind Ansprechpersonen für Inklusion benannt.
  • Förderzentren als sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungszentren: Förderzentren als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik verfügen über viel Erfahrung im Umgang mit Behinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf und stehen Beteiligten als Ansprechpartner zur Seite, entweder im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) oder durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik an der allgemeinen Schule mit Schulprofil "Inklusion". Für verschiedene Förderschwerpunkte gibt es verschiedene Förderzentren. Eine Übersicht finden Sie hier.
  • Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD): Die MSD-Lehrkräfte sind Lehrkräfte für Sonderpädagogik und beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler hinsichtlich sonderpädagogischer Förderung. Für verschiedene Förderschwerpunkte gibt es verschiedene MSD. Eine Übersicht finden Sie hier.
  • Lehrkräfte für Sonderpädagogik an Grund- und Mittelschulen mit dem Profil Inklusion: In Schulen mit dem Schulprofil "Inklusion" werden Lehrkräfte der Förderschule in das Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden und stehen allen Mitgliedern der Schulfamilie beratend zur Seite.
  • Schulaufsichten: Die Schulaufsicht unterstützt bei Fragen der Eingliederungshilfe oder der Finanzierung von Schülerbeförderung. Die Schulaufsicht umfasst im Bereich Grund- und Mittelschule die Schulämter und Regierungen. Für die Förderschulen und die berufliche Schulen ohne Berufliche Oberschule sind die Regierungen zuständig. Im Bereich Realschule, Gymnasium und Berufliche Oberschule liegt die Verantwortung bei den Ministerialbeauftragten.

In der Regel die Erziehungsberechtigten.

Art. 41 Abs. 1 Sätze 1 und 3 BayEUG:

(1) Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule. [...] Die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden schulischen Lernorte ihr Kind unterrichtet werden soll; [...]"

Die Wahl der Erziehungsberechtigten kann nur in begründeten Fällen abgelehnt werden (z.B. wenn die Entwicklung des Kindes stark gefährdet ist oder die Rechte von Mitgliedern der Schulfamilie erheblich beeinträchtigt wären).

Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf haben oft einen hohen Aufwand für Hilfs- und Pflegeleistungen durch dritte Personen oder Anschaffung von Hilfsmitteln. Der Freistaat Bayern versucht dies auszugleichen, z.B. durch finanzielle Unterstützung sehbehinderter, blinder oder taubblinder Menschen (sog. „Blindengeld“), welches unabhängig vom Lebensalter monatlich gezahlt wird. Ansprechpartner hierfür ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Sind für den Schulalltag bestimmte inklusive Lern- oder Arbeitsmaterialien notwendig, kann ggf. finanzielle Unterstützung bei der Krankenkasse oder der Eingliederungshilfe beantragt werden.

Die Erstellung eines Sonderpädagogischen Gutachtens wird notwendig, wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Aufnahme in oder ein Wechsel an eine Förderschule geplant ist sowie bei einer erneuten Zurückstellung von der Aufnahme an die Grundschule.

Auch im Konfliktfall, z.B. nach Ablehnung des Wunsches auf inklusive Beschulung durch die allgemeine Schule ist die Erstellung eines Sonderpädagogischen Gutachtens notwendig. 

Außerdem kann es, auf Antrag der Erziehungsberechtigten, Maßnahmen für die Berufsorientierung und den Berufseinstieg veranlassen. 

Bei der Erstellung des Sonderpädagogischen Gutachtens sind i.d.R. eine Lehrkraft für Sonderpädagogik sowie die Schulleitung der Förderschule (ggf. auch Berufsberatung) beteiligt.

Aktiv gegen Depressionen (aktiv-gegen-depressionen.de)
Informationsseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Depression (bayern.de)
Informationsseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Bitte stör mich! – Aktiv gegen Depression (bitte-stoer-mich.de)
Informationskampagne des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

ich bin alles (ich-bin-alles.de)
Infoportal zur Depression und psychischen Gesundheit
bei Kindern und Jugendlichen des Klinikums der Universität München

mein Kompass
Informationsplattform zu psychischen Erkrankungen für Jugendliche
der Universität Ulm