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Ansprechpersonen

 

Erste Ansprechpartnerin bzw. erster Ansprechpartner für Betroffene bzw. deren Erziehungsberechtigten ist an der Schule die jeweilige Klassenlehrkraft. Diese informiert zunächst die Schulleitung und die weiteren in der Klasse eingesetzten Lehrkräfte und bindet ggf. den Schulpsychologen / die Schulpsychologin bzw. die Beratungslehrkraft mit ein. Je nach Art und Schwere des Einzelfalls und dessen Auswirkungen im konkreten Schulalltag werden dann vor Ort an der Schule Unterstützungsmöglichkeiten eingerichtet. Selbstverständlich können Erziehungsberechtigte auch selbst das direkte Gespräch mit den oben genannten Personen suchen.

Insbesondere bei schweren Fällen, in denen absehbar über einen längeren Zeitraum ein regelmäßiger, stundenplangemäßer Unterrichtsbesuch nicht mehr möglich ist, ist eine Information und die Einbindung der jeweils zuständigen Schulaufsicht erforderlich.

Die jeweils zuständigen Schulaufsichten sind:

  • bei Grund-/Mittelschulen die Staatlichen Schulämter sowie Regierungen;
  • bei Realschulen, Gymnasien und Beruflichen Oberschulen die Dienststellen der / des Ministerialbeauftragten;
  • bei den übrigen beruflichen Schulen und Förderschulen die Regierungen.

Sollte sich infolge einer Long COVID-Erkrankung die Frage eines möglichen Schulwechsels stellen, stehen Erziehungsberechtigten für Beratung und Unterstützung folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

  • die Beratungslehrkraft an der Schule vor Ort sowie
  • in komplexeren Fällen die besonders erfahrenen Ansprechpersonen an den regional eingerichteten, neutralen und schulartübergreifend arbeitenden Staatlichen Schulberatungsstellen (vgl. Staatliche Schulberatung in Bayern).