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Leistungserhebung und -beurteilung

Um dem Leistungsvermögen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht zu werden, sind manchmal zusätzliche Maßnahmen notwendig. Bei lernzielgleicher Beschulung unter Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit können Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, oder Notenschutz gewährt werden. Maßnahmen der individuellen Unterstützung bewegen sich hingegen außerhalb von Leistungserhebungen; sie sind nicht nur immer möglich, sondern gehören zur Kernaufgabe jeder Lehrkraft.

Lernzielgleichheit

Schülerinnen und Schüler werden nach den für die Jahrgangsstufe und Schulart geltenden Lehrplänen unterrichtet. Die Lernziele sind für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder Lerngruppe gleich. Konkret: Die Unterrichtung erfolgt nach dem Lehrplan der Mittelschule und die Leistungen werden in Form von Ziffernnoten bewertet.

Lernzieldifferenzierung

Je nach Förderschwerpunkt wird nach unterschiedlichen Lehrplänen und Anforderungsniveaus unterrichtet. Regelmäßig wird in einer Klasse lernzielgleich unterrichtet. „Gemischte“ Klassen, die nach unterschiedlichen Lehrplänen unterrichten, sind möglich.

  • Diagnose- und Förderklasse: Die ersten beiden Jahrgangsstufen werden in 2 oder 3 Jahren durchlaufen; Lehrplan der Grundschule.
  • Förderschwerpunkte Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung: Anforderungsniveau und Abschlüsse wie allgemeine Schule
  • Förderschwerpunkt Lernen: Ab Schuljahr 2015/16 Rahmenlehrplan Lernen, der auf dem Lehrplan an der Grundschule bzw. Mittelschule aufbaut, aber individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes angewandt wird. Es besteht damit ein individuelles Anforderungsniveau. Verschiedene Abschlüsse sind je nach Leistungsstand möglich.
  • Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Lehrpläne für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung; individueller Abschluss.
  • bei mehrfachem Förderbedarf: Anwendung des passenden Lehrplans bzw. ggf. mehrerer Lehrpläne

Das Erreichen eines standardisierten Schulabschlusses mit Noten (z. B. Mittlerer Schulabschluss) einer allgemeinen Schule ist aufgrund der Lernzieldifferenz nicht möglich. Im Zeugnis erfolgt in den entsprechenden Fächern/ Lernfeldern anstelle der Notengebung eine verbale Beschreibung des Leistungsstandes (vgl. Bayern.Recht: Abschlusszeugnis Mittelschule).

Ausführliche Informationen zum lernzieldifferenten Unterricht finden Sie auf im Ringbuch „Inklusion zum Nachschlagen“ (Teil B - rechtliche Aspekte, S. 159 ff.).