Durch die Hospitation des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) wird der sonderpädagogische Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers im Rahmen des Schulalltags festgestellt. Die Hospitation erfolgt im regulären Unterricht und bildet, neben den fachärztlichen Gutachten, die Grundlage für die Stellungnahme des MSD sowie für die Beantragung von Budgetstunden, Nachteilsausgleich und Notenschutz bei der Dienststelle der Ministerialbeauftragten (Gymnasium/Realschule/berufliche Schule) oder des Schulamts (Grundschule/Mittelschule).
Die Hospitation erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.
Durch die Hospitation des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) wird der sonderpädagogische Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers im Rahmen des Schulalltags festgestellt. Die Hospitation erfolgt im regulären Unterricht und bildet, neben den fachärztlichen Gutachten, die Grundlage für die Stellungnahme des MSD sowie für die Beantragung von Budgetstunden, Nachteilsausgleich und Notenschutz bei der Dienststelle der Ministerialbeauftragten (Gymnasium/Realschule/berufliche Schule) oder des Schulamts (Grundschule/Mittelschule).
Die Hospitation erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.
Durch die Hospitation des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) wird der sonderpädagogische Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers im Rahmen des Schulalltags festgestellt. Die Hospitation erfolgt im regulären Unterricht und bildet, neben den fachärztlichen Gutachten, die Grundlage für die Stellungnahme des MSD sowie für die Beantragung von Budgetstunden, Nachteilsausgleich und Notenschutz bei der Dienststelle der Ministerialbeauftragten (Gymnasium/Realschule/berufliche Schule) oder des Schulamts (Grundschule/Mittelschule).
Die Hospitation erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.
Durch die Hospitation des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) wird der sonderpädagogische Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers im Rahmen des Schulalltags festgestellt. Die Hospitation erfolgt im regulären Unterricht und bildet, neben den fachärztlichen Gutachten, die Grundlage für die Stellungnahme des MSD sowie für die Beantragung von Budgetstunden, Nachteilsausgleich und Notenschutz bei der Dienststelle der Ministerialbeauftragten (Gymnasium/Realschule/berufliche Schule) oder des Schulamts (Grundschule/Mittelschule).
Die Hospitation erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.
Durch die Hospitation des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) wird der sonderpädagogische Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers im Rahmen des Schulalltags festgestellt. Die Hospitation erfolgt im regulären Unterricht und bildet, neben den fachärztlichen Gutachten, die Grundlage für die Stellungnahme des MSD sowie für die Beantragung von Budgetstunden, Nachteilsausgleich und Notenschutz bei der Dienststelle der Ministerialbeauftragten (Gymnasium/Realschule/berufliche Schule) oder des Schulamts (Grundschule/Mittelschule).
Die Hospitation erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.