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Ziel- und Maßnahmenplan

Ein wesentliches Merkmal inklusiven Unterrichts besteht in der Anpassung von Schule und Unterricht an die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler. Somit ist auch für Lernende mit Förderbedarf kmE zu eruieren, welche Hilfestellungen sie brauchen, um sich „bestmöglich im leistungsbezogenen, sozialen, persönlichen und gesundheitsbezogenen Bereich“ (Walter-Klose, S. 189) zu entwickeln. 

Die Klassenlehrkraft erstellt mit Unterstützung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes ggf. einen Förderplan bzw. Maßnahmenplan für den Schüler bzw. die Schülerin, der in regelmäßigen Abständen evaluiert und weitergeschrieben wird. Die individuellen Fördermaßnahmen werden im Förderplan festgehalten. Der Förderplan ist auch die Grundlage für die regelmäßigen Beratungsgespräche mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. In Absprache mit der Klassenlehrkraft, den Eltern und der Kollegin des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes werden Maßnahmen zur individuellen Unterstützung festgelegt. Mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wird das Thema Nachteilsausgleich und Notenschutz besprochen.

Eine sorgfältige und umfassende Förderplanung kommt insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, die neben der körperlichen eine weitere Beeinträchtigung im kognitiven, sozial-emotionalen oder sprachlichen Bereich haben, eine besondere Bedeutung zu. Nach Singer (2015, S. 156 f.) führten Belastungen im sozialen Bereich und im Unterrichts- bzw. Lern- und Leistungsbereich zu einem Abbruch der inklusiven Schulsituation.

Förderplan an der allgemeinen Schule
Ein Förderplan ist zu erstellen bei Schülern, die lernzieldifferent unterrichtet werden. Bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die lernzielgleich unterrichtet werden, kann er bei Bedarf erstellt werden (Art. 30a Abs. 5 BayEUG, für die Grund- und Mittelschulen explizit in § 12 GrSO, § 14 MSO geregelt). Der Förderplan ist ein Förder- und (knapp gehaltenes) Dokumentationsinstrument. Er wird von der Regelschule verantwortet. Die Lehrkraft für Sonderpädagogik bzw. MSD ist beratend hinzuziehen.

Förderplan an der Förderschule
Jeder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderzentrum oder in der Förderberufsschule erhält einen individuellen Förderplan (§ 31 VSO-F und § 14 BSO-F).
 

Links

Literatur

Singer, Ph. (2015). Heterogene Schülerschaft – heterogene Bedingungen. In: Lelgemann, R., Singer, Ph., Walter-Klose Chr. (Hrsg.) (2015): Inklusion im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (S. 149-187). Stuttgart: Kohlhammer.

 

Walter-Klose, Ch. (2015). Die Schule vom Kind aus denken – Ein Leitfaden für die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher Beeinträchtigung. In: Lelgemann, R., Singer, Ph., Walter-Klose Chr. (Hrsg.) (2015): Inklusion im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (S. 188-191). Stuttgart: Kohlhammer.