Feststellung des sonderpäd. Förderbedarfs
Im Sinne einer ressourcenorientierten Förderdiagnostik geht es nicht darum, den Fokus ausschließlich auf Auffälligkeiten zu richten. Vielmehr müssen bei der Beobachtung auch Stärken, Interessen und Entwicklungspotenziale wahrgenommen werden, an denen Fördermaßnahmen ansetzen können.
Grundsätzlich zu unterscheiden sind die
- fachärztliche Diagnostik und
- Beratung durch den MSD-S unter Einbezug förderdiagnostischer Erkenntnisse.
Fachärztliche Diagnosestellung und Beratungszentren an den Sehbehinderten- und Blindenzentren
Die augenärztliche bzw. optometrische Diagnostik muss durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt, z. B. für den Fachbereich Augenheilkunde (Ophthalmologie), erfolgen. Dadurch werden Art und Umfang der Sehbeeinträchtigung deutlich. Daneben können spezielle Beratungsstellen auch bereits zur Abklärung bei Verdacht auf Bestehen einer Sehschädigung aufgesucht werden. Je nach Bedarf können diese an Spezialisten weitervermitteln, z. B. bei einer zerebral verursachten visuellen Wahrnehmungsstörung (CVI).
In Bayern gibt es z. B.
- das BBS Nürnberg (Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte, Profilschule Inklusion),
- das Blindeninstitut* (Graf-zu-Bentheim-Schule) in Würzburg,
- das Blindeninstitut (Graf-zu-Bentheim-Schule) in Aschaffenburg,
- das Blindeninstitut Oberfranken in Kulmbach, sowie
- das SBZ Unterschleißheim (Sehbehinderten- und Blindenzentrum).
Es gibt außerdem Schulen mit MSD-S. Das sind beispielsweise
- das Blindeninstitut (Maria-Ludwig-Ferdinand-Schule) München,
- das Blindeninstitut (Schule am Dachsberg) Rückersdorf, sowie
- das Blindeninstitut Regensburg.
*Sowohl sehbeeinträchtigte als auch blinde Personen können sich an Blindeninstitute wenden.
Der MSD-S ist dabei der erste Ansprechpartner, wenn die Sehbeeinträchtigung bereits bekannt ist. Die fachmedizinische Untersuchung wird dadurch allerdings, wie oben bereits erwähnt, nicht ersetzt.
Beratung durch den MSD-S
Die diagnostische Arbeit des MSD-S richtet sich auf die Förderplanung. Ziel ist das Aufzeigen von Förderbedarf, -zielen sowie die Entwicklung von Umsetzungsstrategien.
- Solange (noch) keine fachärztliche Diagnose vorliegt, können zunächst die oben genannten Beratungsstellen aufgesucht werden. Das multiprofessionelle Team der Schule im Bereich Inklusion kann bereits erste Bereiche eines möglichen Settings andenken. Individuelle Unterstützungsmaßnahmen können und sollten immer erfolgen und bedürfen keiner fachärztlichen Diagnose (wie das z. B. bei Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs oder des Notenschutzes der Fall wäre).
- Nach der fachärztlichen Diagnosestellung kann der MSD-S zur Beratung angefordert werden. Durch Gespräche mit der Schülerin bzw. dem Schüler und den Eltern, ggf. auch mit einem in der vorangegangenen Schule betreuenden MSD-S und aufgrund (fach-)ärztlicher Befunde sammelt dieser zunächst förderdiagnostische Informationen. Auf dieser Basis werden im Anschluss zusammen mit allen am schulischen Prozess beteiligten Personen (multiprofessionelles Team) Strategien, Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung des Förderbedarfs erörtert.
Vom zuständigen MSD-S wird eine fachpädagogische Stellungnahme zum Förderbedarf angefertigt, um z. B. die Beantragung von Budgetstunden, Nachteilsausgleich und Notenschutz zu unterstützen. Zusätzlich können in dieser Stellungnahme auch Hinweise auf mögliche Unterstützungsmaßnahmen im Unterricht und / oder bei Leistungserhebungen beinhaltet sein. Hierzu gibt es ein persönliches Kennenlernen der Schülerin bzw. des Schülers, sofern diese nicht schon aus der Zubringerschule bekannt sind.