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Inklusion und Schule » Sonderpädagogische Förderschwerpunkte und Autismus » FS Hören » Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Feststellung des sonderpäd. Förderbedarfs

Im Sinne einer ressourcenorientierten Förderdiagnostik geht es nicht darum, den Fokus ausschließlich auf Auffälligkeiten zu richten. Vielmehr müssen bei der Beobachtung auch Stärken, Interessen und Entwicklungspotenziale wahrgenommen werden, an denen Fördermaßnahmen ansetzen können.

Erste Indikatoren, die sich im Unterricht zeigen, sind:

Störgeräusche

  • empfindlich bei Lautstärke
  • können Geräuschquellen nicht orten
  • leicht durch Nebengeräusche ablenkbar; Unterscheidung zwischen Nutz- und Störschall extrem anstrengend
  • reduziertes Sprachverständnis
  • bei Störgeräuschen: Hohe eigene Lärmproduktion

Körperhaltung

  • unsichere Raumorientierung
  • fehlende Körperspannung, Koordinationsstörungen

Verhalten

  • der / die Beeinträchtigte reagiert nicht auf Ansprache
  • wenig Selbststeuerung / schwieriges Verhalten
  • häufige Konflikte
  • unstrukturierte Arbeitshaltung
  • schneller Konzentrationsabbau, rasche Ermüdung
  • starke visuelle Orientierung
  • der / die Beeinträchtigte spricht selbst sehr laut
  • wirken verloren und „isoliert“
  • wirken unkonzentriert

Sprache

  • unvollständig Wahrgenommenes muss ergänzt und kombiniert werden
  • häufige Missverständnisse
  • häufiges Nachfragen
  • auditive Merkfähigkeit ist eingeschränkt
  • eingeschränktes Aufgabenverständnis
  • Anweisungen der Lehrkraft werden nicht sofort befolgt, stattdessen: Orientierung am Sitznachbarn / an der Sitznachbarin
  • bessere Leistung in der Einzelsituation / Kleingruppe  als in der Klasse
  • unsicherer Wortschatz und Satzbau
  • häufig komorbid: Lese- und / oder Rechtschreibstörung

Fachärztliche Diagnosestellung und pädagogisch-audiologische Beratungsstelle

Die medizinisch-audiologische Diagnostik muss durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt, z. B. für den Fachbereich Hals-Nasen-Ohren (HNO), oder in einer Fachklinik erfolgen.

Daneben sind die pädagogisch-audiologischen Beratungsstellen an den Förderzentren, Förderschwerpunkt Hören, die ersten Ansprechpartner für Personen mit Hörschädigung bzw. bereits zur Abklärung bei Verdacht auf Bestehen einer Hörschädigung. Die fachmedizinische Untersuchung wird dadurch allerdings, wie oben bereits erwähnt, nicht immer ersetzt.

Die auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) ist häufig nicht ganz einfach von einer Aufmerksamkeitsstörung zu unterscheiden. Hier muss eine Diagnostik durch eine Pädaudiologin bzw. durch einen Pädaudiologen erfolgen.

Beratung durch den MSD-H

Der MSD-H unterstützt die Lehrkräfte der allgemeinen Schule bei der adäquaten Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Bereich des Hörens.

  • Solange (noch) keine fachärztliche Diagnose vorliegt, können zunächst die schulartspezifischen Beratungsdienste und i. d. R. die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste des regional zuständigen Förderzentrums zur Unterstützung hingezogen werden. Das multiprofessionelle Team der Schule im Bereich Inklusion kann bereits erste Bereiche eines möglichen Settings andenken. Individuelle Unterstützungsmaßnahmen können und sollten immer erfolgen und bedürfen keiner Genehmigung (wie das z. B. bei Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs oder des Notenschutzes der Fall wäre).
  • Nach der fachärztlichen Diagnosestellung kann der MSD-H zur Beratung angefordert werden. Durch Gespräche mit der Schülerin bzw. dem Schüler und den Eltern, ggf. auch mit einem in der Sekundarstufe I betreuenden MSD-H und aufgrund (fach-)ärztlicher Befunde sammelt er zunächst förderdiagnostische Informationen.

Ausgehend von der Diagnostik erstellt der MSD-H einen Förderdiagnostischen Bericht und berät die Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte in Bezug auf eine angemessene Hilfsmittelversorgung und Förderung. Darunter können auch Maßnahmen des Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes fallen.