Ziel- und Maßnahmenplan
Zuerst werden mit dem Schüler bzw. der Schülerin und ggf. mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Themen individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz besprochen. Anschließend legt die Klassenlehrkraft im Rahmen einer multiprofessionellen Zusammenarbeit die gesamten Maßnahmen zur Förderung des Schülers bzw. der Schülerin fest. Nachteilsausgleich und Notenschutz betreffen die Leistungsfeststellung und deshalb entscheidet darüber die Schulleitung bzw. Schulaufsicht.
Die Klassenlehrkraft dokumentiert die Fördermaßnahmen ggf. in einem Förderplan für den Schüler bzw. die Schülerin, der in regelmäßigen Abständen evaluiert und weitergeschrieben wird. Der Förderplan sichert die Einigkeit über die Ziele der Förderung innerhalb eines Teams und unterstützt so eine zielgerichtete und damit effektive Unterrichtung. Damit ist der Förderplan auch als Grundlage für Beratungsgespräche mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten hilfreich.
Förderplan an der allgemeinen Schule
Ein Förderplan ist zu erstellen bei Schülern und Schülerinnen, die lernzieldifferent unterrichtet werden. Bei Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die lernzielgleich unterrichtet werden, kann er bei Bedarf erstellt werden (Art. 30a Abs. 5 BayEUG, für die Grund- und Mittelschulen explizit in § 12 GrSO, § 14 MSO geregelt).
Förderplan an der Förderschule
Jeder Schüler und jede Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderzentrum oder in der Förderberufsschule erhält einen individuellen Förderplan (§ 31 VSO-F und § 14 BSO-F).