Ziel- und Maßnahmenplan
Die Klassenlehrkraft erstellt mit Unterstützung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste einen Förderplan für den Schüler bzw. die Schülerin, der in regelmäßigen Abständen evaluiert und weitergeschrieben wird. Die individuellen Fördermaßnahmen werden im Förderplan festgehalten. Der Förderplan ist auch die Grundlage für die regelmäßigen Beratungsgespräche mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Durch das breite Spektrum der Schülerschaft im Bereich der geistigen Entwicklung sind immer individuelle Überlegungen hinsichtlich der Fördermaßnahmen anzustellen. Diese sollten passgenau auf die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler ausgelegt sein. Der Förderplan ersetzt das Unterrichten nach dem allgemeinen Lehrplan. Dennoch soll sichergestellt werden, dass Jugendliche mit dem Förderbedarf gE Kompetenzen erwerben. Der förderdiagnostische Bericht orientiert sich am Lehrplan und leitet individuelle Fördermaßnahmen ab, so dass Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf gE am Lerngegenstand partizipieren können.
Förderplan an der allgemeinen Schule
Ein Förderplan ist zu erstellen bei Schülern, die lernzieldifferent unterrichtet werden. Bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die lernzielgleich unterrichtet werden, kann er bei Bedarf erstellt werden (Art. 30a Abs. 5 BayEUG, für die Grund- und Mittelschulen explizit in § 12 GrSO, § 14 MSO geregelt). Der Förderplan ist ein Förder- und (knapp gehaltenes) Dokumentationsinstrument. Er wird von der Regelschule verantwortet. Die Lehrkraft für Sonderpädagogik bzw. MSD ist beratend hinzuziehen.
Förderplan an der Förderschule
Jeder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderzentrum oder in der Förderberufsschule erhält einen individuellen Förderplan (§ 31 VSO-F und § 14 BSO-F).