Ziel- und Maßnahmenplan
Die Klassenlehrkraft erstellt mit Unterstützung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes ggf. einen Förderplan für den Schüler bzw. die Schülerin, der in regelmäßigen Abständen evaluiert und weitergeschrieben wird. Die individuellen Fördermaßnahmen werden im Förderplan festgehalten. Der Förderplan ist auch die Grundlage für die regelmäßigen Beratungsgespräche mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. In Absprache mit der Klassenlehrkraft, den Eltern und der Kollegin des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes werden Maßnahmen zur individuellen Unterstützung festgelegt. Mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wird das Thema Nachteilsausgleich und Notenschutz besprochen.