Feststellung des sonderpäd. Förderbedarfs
Im Sinne einer ressourcenorientierten Förderdiagnostik geht es nicht darum, den Fokus ausschließlich auf Auffälligkeiten zu richten. Vielmehr müssen bei der Beobachtung auch Stärken, Interessen und Entwicklungspotenziale wahrgenommen werden, an denen Fördermaßnahmen ansetzen können.
Im Förderschwerpunkt esE wird der sonderpädagogische Förderbedarf durch die möglichst genaue Beschreibung und Erklärung des herausfordernden Verhaltens festgestellt. Für die Diagnostik werden standardisierte und nicht standardisierte Tests verwendet. Zudem sind umfassende Beobachtungen in relevanten Situationen sowie eine Kind-Umfeld-Analyse zentrale Elemente der Diagnostik. Ebenso ist die Berücksichtigung von begleitenden Maßnahmen der Jugendhilfe und ggf. vorliegender fachärztlicher Diagnosen psychischer Erkrankungen (z. B. Angststörungen, Depression) erforderlich.
Ziel ist eine Förderung, die im Rahmen der Unterstützungsmöglichkeiten der Schule an den individuellen Stärken der Schülerinnen und Schüler ansetzt. Ziele und Maßnahmen der Förderung werden im Regelfall im Förderplan festgehalten.
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen der Förderschule stellen den sonderpädagogischen Förderbedarf fest.
An der allgemeinen Schule übernimmt die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) der Förderschule. An Grund- und Mittelschulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ kann die abgeordnete Lehrkraft für Sonderpädagogik einen sonderpädagogischen Förderbedarf diagnostizieren.
An Förderschulen wird im Rahmen der Aufnahme ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt. Zur diagnosegeleiteten Förderung wird auf Grundlage des sonderpädagogischen Gutachtens ein individueller Förderplan erstellt.