Schule für Kranke
An Schulen für Kranke werden Schülerinnen und Schüler aller Schularten unterrichtet, die sich in Krankenhäusern oder vergleichbaren, unter ärztlicher Leitung stehenden Einrichtungen aufhalten. Der Unterricht soll trotz Krankheit schulische Lernerfolge ermöglichen und soweit wie möglich den Anschluss an den Stoff der Stammschule gewährleisten.
Die Kinder und Jugendlichen erleben mit der Aufrechterhaltung ihrer Schülerrolle ein Stück Normalität und können darin Struktur, Halt und Perspektive erfahren. Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen und Genesungswillen sollen trotz herabgesetzter Belastbarkeit oder seelischer Krisen gestärkt werden. Weitere wichtige Ziele sind die Pflege sozialer Kontakte mit der Klasse der Stammschule und die gelungene Wiedereingliederung nach dem Aufenthalt in der Klinik. Zusätzlich nimmt die Schule wichtige diagnostische, beratende, fördernde und erzieherische Aufgaben wahr. Schülerinnen und Schüler mit Schulverweigerung, Leistungs- und Versagensängsten oder sozialen Auffälligkeiten benötigen individuell abgestimmte Unterrichts- und Erziehungsangebote.
Schulen für Kranke unterrichten und erziehen Kinder und Jugendliche aller Schularten
- wenn sie sich im Krankenhaus (einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, einer Rehaklinik oder einer vergleichbaren unter ärztlicher Leitung stehenden Einrichtung) befinden und am Unterricht der Stammschule voraussichtlich länger als sechs Wochen nicht teilnehmen können oder
- wenn sie in regelmäßigen Abständen für eine bestimmte Zeit ein Krankenhaus aufsuchen müssen oder
- wenn innerhalb eines Schuljahres wiederholt ein stationärer Aufenthalt erforderlich ist oder
- wenn sie wegen einer lang andauernden Krankheit den Unterricht in ihrer Stammschule an mindestens einem Tag in der Woche regelmäßig versäumen.
Schülerinnen und Schüler einer SfK sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit am Unterricht teilzunehmen. Über den Unterrichtsbesuch einschl. des Umfangs entscheiden die behandelnden Ärzte sowie die Schulleitung bzw. die jeweilige Lehrkraft gemeinsam.
Wichtig für einen anschlussfähigen Besuch der Schule für Kranke sowie eine gelingende Wiedereingliederung in die bisherige oder in eine neue Schule ist eine enge Zusammenarbeit zwischen SfK, der bisherigen sowie ggf. der neuen Schule sowie eine umsichtige Übergangsbegleitung unter Einbindung der Erziehungsberechtigten sowie der betroffenen Schülerinnen bzw. des betroffenen Schülers.
Das neue Portal „Übergang Klinik Schule“ des ISB unterstützt Lehrkräfte der Schulen für Kranke und Lehrkräfte der allgemeinen Schule bei der Wiedereingliederung erkrankter Schülerinnen und Schüler nach längerem Klinikaufenthalt.
An der Schule für Kranke unterrichten Lehrkräfte aus allen Schularten. Sie suchen den Kontakt mit der Stammschule, um die Lerninhalte für die erkrankten Mädchen und Jungen abzusprechen, und arbeiten eng mit dem medizinischen und psychosozialen Team der Klinik zusammen. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel nach den für ihre Schulart geltenden Lehrplänen unterrichtet. Dabei werden die Krankheit und die besonderen Bedingungen, die sich aus dem Krankenhausaufenthalt ergeben, berücksichtigt. Darüber hinaus bietet die Schule für Kranke Beratung in allen Fragen der Pädagogik bei Krankheit an für die erkrankten Kinder und Jugendliche, deren Eltern und die Stammschule.
In Bayern gibt es 15 Schulen für Kranke in den verschiedenen Regierungsbezirken. An einigen Kliniken gibt es Klassen für Kranke, die schulorganisatorisch einer Förderschule zugeordnet sind.
Links
Schule für Kranke (ISB-Homepage)
Die Handreichung des ISB „Leitfaden zur Schule für Kranke“ richtet sich primär an Lehrkräfte an SfK, bietet in Teil 1, Abschnitt 4 (S. 20 ff.) aber auch wichtige Grundlageninformationen für Lehrkräfte an allgemeinen Schulen.