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Förderbedarf

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung (gE) macht 17 % aller Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf aus.

Die KMK (Kultusministerkonferenz) hat in ihrem Empfehlungen zum sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwicklung vom März 2021 u.a. das Ziel formuliert, einen erfolgreichen und angemessenen Übergang für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt gE zu ermöglichen und die Anschlussfähigkeit zu erhöhen.