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Was sind Kooperationsklassen?

Bayern.Recht:
Art. 30a Abs. 7.1, 8, 9 BayEUG
§7 Abs. 6 GrSO

In der Kooperationsklasse einer allgemeinen Schule wird eine Grupe von 3 bis 5 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern bzw. Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet. Dabei erfolgt eine stundenweise Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) der Förderschule. 

Merkmal der Kooperationsklasse ist der durchgängig gemeinsame Unterricht in allen Fächern. Dies erfordert eine qualitative und quantitative Anpassung der Unterrichts- und Förderangebote an die individuellen Bildungs- und Erziehungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler.