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Was sind Klassen mit festem Lehrertandem?

Bayern.Recht:
Art. 30b Abs. 5 BayEUG

Grund- und Mittelschulen mit Schulprofil „Inklusion“ können Klassen mit festem Lehrertandem („Tandemklassen“) einrichtet werden, in denen gemeinsamer Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sehr hohem und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglicht wird.

In der Tandemklasse unterrichtet ein Lehrertandem aus einer Regelschullehrkraft und einer Lehrkraft für Sonderpädagogik (ggf. auch eine heilpädagogische Förderlehrkraft oder eine heilpädagogische Unterrichtshilfe). Pflegekräfte können in Abhängigkeit vom Pflegebedarf einzelner Schülerinnen und Schüler ebenfalls während der Schulzeit Unterstützung leisten.

Die Tandemklasse besteht aus maximal 25 Schülerinnen und Schülern, darunter als Richtwert mindestens sieben Kinder bzw. Jugendliche mit hohem festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. In dieser Klassengemeinschaft werden die Kinder gemeinsam in allen Fächern unterrichtet. Ausgehend von den von den Interessen, Bedürfnissen und Entwicklungspotenzialen wird der Unterricht individuell aufbereitet.

Die Bildung einer Tandemklasse bedarf eines Antrags sowie der Zustimmung des Schulaufwandsträgers der Profilschule bzw. des Schulaufwandsträgers der Sprengelschulen bei Kindern und Jugendlichen im Gastschulverhältnis. Die Genehmigung des Antrags durch die Schulaufsicht ist i. d. R. gekoppelt an bestimmte Voraussetzungen (z. B. Nachweis des sehr hohen Förderbedarfs im Förderdiagnostischen Bericht, ggf. auch entsprechende (Pflege-)Räumlichkeiten und Ausstattung vor Ort).