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Was sind Partnerklassen?

Bayern.Recht:
BayEUG Art. 30a Abs. 7.2 und Abs. 9,
VSO-F § 38

Bei Partnerklassen handelt es sich um zwei eigenständige Klassen, die nach den Richtlinien der jeweiligen Schulart gebildet werden und temporär zusammenarbeiten. Partnerklassen sind Klassen eines Förderzentrums, die im Gebäude einer allgemeinen Schule unterrichtet werden. Umgekehrt kann auch eine Klasse der allgemeinen Schule im Gebäude eines Förderzentrums unterrichtet werden. Die Lehrkräfte der beiden Klassen stimmen sich mit Blick auf die Bedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler sorgsam über Art und Umfang des gemeinsamen Unterrichts ab.

Partnerklassen der Förderschule und der allgemeinen Schule...

  • kooperieren eng mit einer Klasse der jeweils anderen Schulart;
  • bleiben rechtlich Klassen der jeweiligen Schule;
  • sind an einem gemeinsamen Schulort (an Förderschule oder allgemeinen Schule);
  • haben regelmäßigen, gemeinsamen, lernzieldifferenzierten Unterricht;
  • führen gemeinsam außerschulische Aktivitäten und Angebote des Schullebens durch;
  • können von Erziehungsberechtigten beantragt werden;
  • benötigen bei der Einrichtung die Zustimmung des Schulaufwandsträges.