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Was sind Schulen mit Schulprofil Inklusion?

Bayern.Recht:
Art. 30b BayEUG
Art. 60 BayEUG

Auf der Grundlage eines inklusiven Bildungs- und Erziehungskonzepts werden Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an allen allgemeinen Schulen aufgenommen. Unterricht und Schulleben orientieren sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf.

Typischerweise wird für das Profil "Inklusion" vorausgesetzt:

  • ein Bildungs- und Erziehungskonzept, das die bisherige wie auch die in die Zukunft gerichtete Inklusionsentwicklung aufzeigt
  • Erfahrungen im Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zum Antragszeitpunkt
  • starke Gewichtung des Themas Inklusion im Schulentwicklungsprozess
  • Zustimmung des Sachaufwandsträgers und Einvernehmen mit dem Schulforum und dem Elternbeirat

Bei bestehendem Interesse oder Fragen kann sich die Schulleitung an den Ansprechpartner bzw. die Ansprechpartnerin für Inklusion an der zuständigen MB-Dienststelle wenden. Hier können interessierte Gymnasien beispielsweise in Erfahrung bringen, welche konkreten Voraussetzungen zu erfüllen sind, um das Schulprofil Inklusion zu erwerben.

Was das „Profil Inklusion“ konkret für ein Gymnasium bedeutet:

  • Die weitere Professionalisierung der Schule bei der inklusiven Beschulung wird unterstützt.
  • Durch zusätzliche Ressourcen können z. B.
    • die Koordinationslehrkraft bzw. Ansprechperson für Inklusion in ihrer Arbeit unterstützt werden;
    • regelmäßige SchiLFs zu verschiedenen Themen der Inklusion und Förderschwerpunkten angeboten werden;
    • weitere Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Inklusionsbedarf angeboten werden.
  • Honorierung der Inklusionsleistung der Schule mit einer Urkunde
  • Darstellung des Profils „Inklusion“ auf der Homepage

Ausführliche Informationen zum Schulprofil „Inklusion“ finden Sie im Ringbuch „Inklusion zum Nachschlagen“ (siehe Teil A – pädagogische Aspekte oder siehe Teil B – rechtliche Aspekte).

Hier geht es zur Übersicht aller Schulprofil-Schulen.