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Was sind Schulen mit Schulprofil Inklusion?

Bayern.Recht:
Art. 30b BayEUG
Art. 60 BayEUG

Auf der Grundlage eines gemeinsamen inklusiven Bildungs- und Erziehungskonzepts legen Schulen einen besonderen Schwerpunkt auf eine inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung. Unterricht und Schulleben orientieren sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten von Schülerinnen und Schülern mit und ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. Durch den kontinuierlichen fachlichen Austausch zwischen Kolleginnen und Kollegen der Förderschule und der allgemeinen Schule findet ein Kompetenztransfer statt.

An Grund- und Mittelschulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ sind Lehrkräfte für Sonderpädagogik in das Lehrerkollegium der allgemeinen Schule eingebunden und gestalten gemeinsam mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule und gegebenenfalls mit weiteren Fachkräften das gemeinsame Lernen. Hinzu kommen weitere zusätzliche personelle Ressourcen aus dem Grund- bzw. Mittelschullehramt.

Schulen können sich um das Schulprofil „Inklusion“ bewerben. Der Bewerbung geht im Regelfall ein längerer Prozess der inklusiven Unterrichts- und Schulentwicklung voraus, unter Einbindung des örtlichen Sonderpädagogischen Förderzentrums. Im Grund- und Mittelschulbereich stehen für die Beratung und Begleitung interessierter Schulen – auch unabhängig von einer möglichen Bewerbung – die „Beauftragten für die inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung“ (BiUSe) zur Verfügung.

Eine Voraussetzung (neben anderen) für den Erwerb des Schulprofils Inklusion im Bereich der Grund- und Mittelschulen ist, dass regelmäßig mindestens 10 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf an der Schule unterrichtet werden.

Ausführliche Informationen zum Schulprofil „Inklusion“ finden Sie im Ringbuch „Inklusion zum Nachschlagen“ (siehe Teil B - rechtliche Aspekte).

Hier geht es zur Übersicht aller Schulprofil-Schulen.

Was ist das Besondere an den Grund- und Mittelschulen mit Schulprofil "Inklusion"?

Als Pflicht- und damit Sprengelschule ermöglicht die Grund- und Mittelschule mit Profil „Inklusion“ einen wohnortnahen und inklusiv ausgerichteten Lernort für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von einem etwaigen sonderpädagogischen Förderbedarf. Im Fokus steht das gemeinsame Lernen von- und miteinander in einem inklusiven Setting. Die Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf erleben Vielfalt als gelebte Realität.

Bei regelmäßig 10 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird eine Lehrkraft für Sonderpädagogik (Fakultas in der Fachrichtung Lernen, Sprache oder Verhalten) mit mind. 13 Lehrerstunden direkt an die Profilschule abgeordnet. Ihre Aufgaben sind u. a. Beratung von Lehrkräften und Erziehungsberechtigten sowie der Kinder und Jugendlichen selbst, Diagnostik, Förderung, Unterricht in Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit und ohne festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Begleitung der Schülerinnen und Schüler bei Übergängen (z. B. Schuleintritt, Schulwechsel). Hinzu kommen bis zu 10 zusätzliche Lehrerstunden aus dem eigenen Lehramt (Lehramt Grund-/Haupt-/Mittelschule oder Volksschule).
Bei (i. d. R. sieben) Schülerinnen und Schülern mit sehr hohem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf können Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ für die gemeinsame Unterrichtung von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf eine Klasse mit festem Lehrertandem („Tandemklasse“) bilden.