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Schulen mit Schulprofil Inklusion
BayEUG Art. 30b Abs.3: Inklusive Schule
Schulen können das Schulprofil Inklusion auf Antrag erwerben. Auf der Grundlage eines inklusiven Bildungs- und Erziehungskonzepts werden Schüler mit Förderbedarf in die Schulgemeinschaft aufgenommen. Unterricht und Schulleben orientieren sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Schüler mit und ohne Förderbedarf. Lehrkräfte der Förderschulen sind in das Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden, in Kooperation mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule gestalten sie vielfältige Formen des kooperativen Lernens. Durch den kontinuierlichen fachlichen Austausch zwischen Kollegen der Förderschule und der allgemeinen Schule findet ein Kompetenztransfer statt.
Profilbildung inklusive Schule: Ein Leitfaden für die Praxis
Der wissenschaftliche Beirat "Inklusion" ist durch den Bayerischen Landtag beauftragt, Inklusion in Bayern wissenschaftlich zu begleiten. 2012 erschien ein Leitfaden, der Schulen unterstützt auf ihrem individuellen Weg zu einem inklusiven Schulentwicklungsprozess. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs können Schulen ihren Standort im Bereich Inklusion erfassen und nächste Entwicklungsschritte planen.
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Rechtliche Grundlagen
BayEUG Art. 30b - Inklusive Schule
GoodPractice
Bayerische Schulen mit dem Profil Inklusion
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