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Partnerklassen
BayEUG Art. 30a Abs.7: Zusammenarbeit von Schulen, kooperatives Lernen
Partnerklassen der Förderschule oder der allgemeinen Schule kooperieren eng mit einer Klasse der jeweils anderen Schulart. Regelmäßig findet gemeinsamer lernzieldifferenter Unterricht statt. Angebote des Schullebens und außerunterrichtlicher Aktivitäten werden gemeinsam genutzt.
Auch in weiterführenden Schulen wie Gymnasien und Realschulen sowie in Berufsschulen ist diese Konzeption eine Chance, sich der Herausforderung kooperativen Lernens in heterogenen Lerngruppen zu stellen. Partnerklassen von Seiten der Förderschulen werden überwiegend für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (und Mehrfachbehinderung) gebildet.
Rechtliche Grundlagen
BayEUG Art. 30a
Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) §38
Material
Einstieg Partnerklasse
Rückblick Partnerklasse
Klassenrat
Klassenrat in einer Partnerklasse
Klassenrat: Ablauf
Klassenrat: Regeln
Klassenrat: Protokoll
www.partnerklassen-bayern.de
Webseite des ISB
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