Offene Klasse der Förderschule

BayEUG Art. 30a Abs.7: Zusammenarbeit von Schulen, kooperatives Lernen
Eine offene Klasse der Förderschule bezeichnet eine Klasse, die auch auch von Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf besucht werden kann. In dieser Klasse wird auf der Grundlage der Lehrpläne der allgemeinen Schule unterrichtet. Um die spezifische Förderung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu gewährleisten, muss ihre Anzahl stets die der Schüler ohne Förderbedarf überschreiten. 

Offene Klassen der Förderschulen sind vor allem an Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung eingerichtet.


Abb. Offene Klasse der Förderschule nach BayEUG Art. 30a Abs. 7 Nr.3

Rechtliche Grundlagen