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Kooperationsklassen
BayEUG Art. 30a Abs.7: Zusammenarbeit von Schulen, kooperatives Lernen
In den langjährig bewährten Kooperationsklassen der Grund-, Mittelschulen sowie der Berufsschulen werden Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten in Unterricht und Erziehung nachhaltig gefördert, dies gilt für alle Förderschwerpunkte. Dabei erfolgt eine
stundenweise Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD)
.
Merkmal der Kooperationsklasse ist der
durchgängig gemeinsame Unterricht
in allen Fächern. Dies erfordert eine qualitative und quantitative Anpassung der Unterrichts- und Förderangebote an die individuellen Bildungs- und Erziehungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler.
Rechtliche Grundlagen
BayEUG Art. 30a Abs. 7
Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO) §27(6)
Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) §36(13)
Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) §33(7)
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