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Inklusion einzelner Schüler
BayEUG Art. 30b Abs.2: Inklusive Schule
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auch an allgemeinen und beruflichen Schulen unterrichtet. Sie erhalten je nach individuellem Bedarf Unterstützung durch Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD): Lehrkräfte von Förderschulen sind im MSD tätig, sie unterstützen Schüler mit Förderbedarf, sie beraten Lehrkräfte der allgemeinen Schule und ihre Eltern, sie koordinieren die sonderpädagogische Förderung.
Im Einzelfall kann die Inklusion durch einen
Schulbegleiter
unterstützt werden.
Rechtliche Grundlagen
BayEUG Art. 30a Abs. 3-5
BayEUG Art. 30b Abs. 2
Materialien
Gemeinsame Empfehlungen mit dem Bay. Bezirketag zum Einsatz von Schulbegleitern
Gemeinsame Empfehlungen mit der Jugendhilfe zum Einsatz von Schulbegleitern
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