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Inklusion
"Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schularten.“
...und eine Chance für alle!
Zum 26. März 2009 wurde die
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(Convention
on the Rights of Persons with Disabilities) durch den deutschen Bundestag ratifiziert. Die Bundesländer in ihrer Kultushoheit haben demnach gemäß Artikel 24 Abs. 2b sicherzustellen, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“
In Bayern wurde diese Forderung durch das überarbeitete
Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)
vom 20. Juli 2011 umgesetzt.
Auf dieser Homepage erhalten Sie Informationen und Tipps, wie Inklusion in der Schule gelingen kann. Lehrkräfte, Schulleiter und Mitglieder der Schulaufsicht mit Erfahrungen im gemeinsamen Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung haben Wissenswertes für Sie zusammengestellt.
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Audiodateien für Blinde und Sehbehinderte
Über den
Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS)
ist eine DAISY-CD erhältlich. Die Audiodateien geben den amtlichen englischen Vertragstext, die deutsche Übersetzung sowie die Version in Leichter Sprache wieder.
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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
Schellingstr. 155,
80797 München
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Telefon:
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