Inklusion

"Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schularten.“
...und eine Chance für alle!
 
Zum 26. März 2009 wurde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention
on the Rights of Persons with Disabilities) durch den deutschen Bundestag ratifiziert. Die Bundesländer in ihrer Kultushoheit haben demnach gemäß Artikel 24 Abs. 2b sicherzustellen, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“
In Bayern wurde diese Forderung durch das überarbeitete Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) vom 20. Juli 2011 umgesetzt.

Auf dieser Homepage erhalten Sie Informationen und Tipps, wie Inklusion in der Schule gelingen kann. Lehrkräfte, Schulleiter und Mitglieder der Schulaufsicht mit Erfahrungen im gemeinsamen Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung haben Wissenswertes für Sie zusammengestellt.

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Audiodateien für Blinde und Sehbehinderte

Über den Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) ist eine DAISY-CD erhältlich. Die Audiodateien geben den amtlichen englischen Vertragstext, die  deutsche Übersetzung sowie die Version in Leichter Sprache wieder.

Sie suchen Kontakt zu uns?

Dominik Fürhofer

Telefon:
089 2170-2247
Fax:
089 2170-2815

Beate Mayer

Telefon:
089 2170-2674

Autismus-Spektrum-Störung in höheren Jahrgangsstufen