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Nachteilsausgleich für Kinder und Jugendliche mit Autismus
Wird bei Schülerinnen und Schülern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, liegen aufgrund verschiedenster Behinderungen zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen vor. Daraus ergibt sich im schulischen Kontext für die betroffenen Schülerinnen und Schüler ein Nachteil, ihr wahres Potential zu offenbaren und Erfolge erleben zu können. Zur Feststellung des aktuellen Leistungsstandes muss daher bezogen auf den Nachweis der Leistungsfähigkeit eine mit den Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf vergleichbare Ausgangslage geschaffen werden. Mit Hilfe eines Nachteilsausgleichs kann nicht nur versucht werden, diese Chancengleichheit zu gewährleisten, sondern gleichzeitig zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung beigetragen werden.
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